Hinweisgeberschutz
Selbsthilfe Körperbehinderter Göttingen e.V.
Sie befinden sich auf der Seite unseres Hinweisgeberkanals. Wir geben Ihnen hier die Möglichkeit, Gesetzesverstöße innerhalb unserer Organisation zu melden, damit wir diese frühzeitig erkennen und gegensteuern können. Mit Ihrem Hinweis leisten Sie einen großen Beitrag, unsere Organisation vor möglichen Reputationsschäden zu schützen. Damit unterliegt Ihr Anliegen höchster Wichtigkeit und wird entsprechend geschützt. Arbeitsrechtliche Konsequenzen oder weitere Repressalien brauchen Sie nicht zu befürchten. Dies wird durch unsere internen Regelungen betreffend Hinweisgeberschutz sichergestellt und wäre darüber hinaus nach dem Hinweisgeberschutzgesetz unzulässig.
Sofern Sie eine Hinweismeldung abgeben wollen, ist es wichtig, dass Sie bei der Abgabe den Weg über diesen Hinweisgeberkanal wählen. Somit kann gewährleistet werden, dass nur berechtigte Personen Zugang zu Ihrer Hinweismeldung erhalten und die Vertraulichkeit Ihrer Identität gewahrt ist.
Sie können grundsätzlich frei wählen, ob Sie einen Verstoß intern melden oder sich an eine externe Meldestelle wenden. Sie können damit denjenigen Meldekanal wählen, der sich angesichts der fallspezifischen Umstände aus Ihrer Sicht am besten eignet. Sollten aus Ihrer Sicht beide Meldekanäle für Ihre Meldung gleichermaßen geeignet sein, möchten wir Sie bitten, zunächst den internen Meldekanal zu nutzen. Dies hat den Vorteil, dass so die Möglichkeit besteht, das Problem intern und voraussichtlich schneller zu lösen.
Interne Meldestelle:
Paritätischer Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.V.
Ombudsperson
Iris Meyer
Christian Zappe
Gandhistraße 5a
30559 Hannover
T: +49 511 52 48 63 62
E-Mail: hinweisgeberschutz@paritaetischer.de
Externe Meldestelle:
Bundesamt für Justiz (BfJ)