Leitbild

Leitbild der SHK

1. Menschen mit Behinderung haben das Recht, ihr Leben selbst zu bestimmen – ein Recht, das als allgemeingültiges, universelles Menschenrecht zu betrachten ist.

2. Um dieses Recht umsetzen zu können, haben sie sich eine Organisation geschaffen, die ihnen die technischen und personellen Voraussetzungen für ein selbstbestimmtes Leben bereitstellt und die allen Menschen in der gleichen Lebenslage offen steht.

3. Der Wunsch unserer KlientInnen nach individueller Realisierung dieses Rechts steht daher im Zentrum des Handelns aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Einrichtung.

4. Wir bieten Menschen mit Körperbehinderung durch persönliche Assistenz die konkrete Möglichkeit, ein selbstbestimmtes Leben in selbstgewählter Umgebung zu führen und dadurch für sich die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben zu realisieren.

5. Wir erkennen an, dass unsere KlientInnen aktive MitgestalterInnen ihrer eigenen Assistenz sind und sie für deren Erfolg und Qualität einen Teil der Verantwortung tragen. Sie kennen ihre Bedürfnisse und bestimmen selbst über Art und Umfang der durch uns zu erbringenden Leistungen.

6. Es ist unsere Aufgabe, sowohl den KlientInnen als auch anderen Interessierten die Möglichkeiten, aber auch die Grenzen einer persönlichen Assistenz aufzuzeigen. Wir streben an, durch die persönliche Assistenz ein Höchstmaß an Selbstbestimmung und Selbstständigkeit zu gewährleisten.

7. Die persönliche Assistenz versetzt Menschen in eine intensive und intime Beziehung zueinander, die Chancen und Konflikte birgt. Bei aller Unterschiedlichkeit in den Rollen von KlientIn und AssistentIn ist auf beiden Seiten ein Mindestmaß an sozialer Kompetenz, gegenseitiger Achtung und Verständnis für einander notwendige Voraussetzung für den Erfolg unserer Arbeit.

8. Sowohl die in der Assistenz als auch die in der Verwaltung tätigen MitarbeiterInnen identifizieren sich mit den KlientInnen und ihrer Lebenssituation. Sie sind sich dadurch der Verantwortung ihrer Tätigkeit bewusst.

9. Wir wissen auch um die besonderen physischen und psychischen Belastungen, die engagiertes Arbeiten in der persönlichen Assistenz für die AssistentInnen mit sich bringt. Hieraus resultiert ein Anspruch, der an diese gestellt werden muss, um unserer Aufgabe gerecht werden zu können. Zugleich sind wir dadurch gefordert, bereit zu sein, in dem Konfliktfeld der persönlichen Beziehung zwischen KlientIn und AssistentIn durch Beratung und Schulung aktiv mitzuwirken und die AssistentInnen nach besten Kräften durch verständnisvolle Begleitung und Hilfe bei der Bewältigung ihrer Aufgaben zu unterstützen – unabhängig von ihrem Beschäftigungsstatus.

10. Wir bieten unseren MitarbeiterInnen eine Atmosphäre von Offenheit und Vertrauen und jederzeit die Möglichkeit, Probleme, Wünsche und Kritik anzusprechen, um gegebenenfalls unter Einbeziehung aller Beteiligten Lösungen zu finden.

11. Wir sind uns bewusst, dass personelle Kontinuität unter diesen Voraussetzungen in hohem Maße zur Erreichung des Ziels beiträgt. Wir wissen aber auch, dass eine dauerhafte berufliche Perspektive – vor allem durch die physische und psychische Belastung – eher die Ausnahme bildet. Daher bieten wir den hauptamtlichen AssistentInnen die Möglichkeit zur Weiterentwicklung ihrer menschlichen und fachlichen Kompetenzen durch Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen an. KlientInnen sollen die Möglichkeit erhalten, sich untereinander, aber auch mit Externen, auszutauschen und konkrete Situationen zu meistern.

12. Im beständigen Austausch zwischen unseren KlientInnen und MitarbeiterInnen erhalten wir Rückmeldung über die Qualität unserer Arbeit. Darüber hinaus geben wir KlientInnen und AssistentInnen in Einzel- und Gruppengesprächen die Möglichkeit, konkret an der Organisation der Arbeit teilzuhaben.

Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V.
Der Paritatische Unser Spitzenverband